SiegFried  ermöglich als einziges Kalkulationsverfahren die betriebswirtschaftlich jahresübergreifende Berechnung von Grabnutzungsrechten .

Die Vielfältigkeit der Arten von Gräbern nimmt immer mehr zu. Die Berechnungsverfahren müssen immer mehr Besonderheiten der Zuordnung von Arbeit, Investitionen, Flächen, Friedhofsunterhaltung oder Verwaltungsleistungen  in die Kostenrechnung integrieren.

Ebenso muss die Kostenrechnung unterschiedlichen Ressourceneinsatz der Friedhofsunterhaltung einbeziehen können:

  • durch eigene Friedhofsarbeiter
  • durch Bauhofarbeiter oder andere kommunale Stellen
  • durch Privatunternehmen.


Für sämtliche Sondertypen von Gräbern stehen Berechnungsmethoden zur Verfügung:

  • Anonyme Gräber
  • Gemeinschaftsgrabanlagen
  • Rasengräber
  • Urnenstelen
  • Kolumbarien
  • Themengräber
  • Ehrengräber
  • u.v.m.


Die Berechnung der Friedhofsunterhaltung und der Grabnutzungsrechte / Grabüberlassungen beinhaltet folgende Möglichkeiten:

  • kameraler Berechnung / Gegenwartsfinanzierung
  • betriebswirtschaftlich jahresübergreifende Berechnung
  • laufende Friedhofsunterhaltungsgebühr 
  • Verteilung Friedhofsunterhaltungskosten mit und ohne Grabgrößenberücksichtigung
  • sachgemäßer Einbezug und Kostenverteilung von grabtypenbezogenen Investitionen
  • Berücksichtigung unterschiedlicher Pflegeintensitäten
  • Berechnung des Finanzbedarfs aus Rückstellungen
  • Berechnung der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzung für Grabnutzungsrechte
  • Abgrenzung öffentl. Grün in Gräberfeldern
  • Abgrenzung von Kriegsgräbern usw.
  • Separate Berechnung von Nebengrabfeldern für besondere Grabtypen