Unternehmensbereiche

Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Kalkulationsprogramms „Friedel“ des Instituts für Kommunale Haushaltswirtschaft (IKH) , Helsa

Stand: Mai 2006

 

1. Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten als verbindlich vereinbart für die Nutzung des Kalkulationsprogramms „Friedel“.  

2. Dienstleistungsvertrag

Mit dem Absenden der Daten über das Internet wird vom Versender ein rechtsverbindlicher Antrag für die Auswertung der Dateneingaben gestellt.  Das IKH behält sich die Annahme des Antrags und damit den Vertragsabschluss vor.  Insbesondere bei Antragstellern außerhalb der Zielgruppe der Friedhofsträger  oder  wenn die Dateneingabe unrealistisch erscheint, lehnt das IKH die Bearbeitung der Dateneingaben und damit den Vertragsabschluss ab.

3. Nutzung der Auswertungen

Die Ergebnisse der Auswertungen sind als Hilfe bei der betriebswirtschaftlichen Steuerung eines Friedhofsbetriebs geeignet und können zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit beitragen.   Die Ergebnisse beziehen sich jeweils auf einen Friedhof.  Die Zusammenziehung von Daten aus mehreren Friedhöfen verfälscht die Ergebnisse. Für Entscheidungen oder Handlungen, die von Auftraggebern nach den Auswertungsergebnissen getroffen werden, sind sie allein verantwortlich.  Eine Beratung findet über „Friedel“ nicht statt.  Für Beratungsleistungen des Instituts müssen separate Verträge außerhalb der Nutzung von „Friedel“ vereinbart werden.

Das Kalkulationsverfahren berechnet die Kostensätze für Grabnutzungsrechte. Für eine Gebührenkalkulation ist das Verfahren nicht ausreichend genau.  Hiermit können keine rechtssicheren Kostennachweise für Gebührenkalkulationen geführt werden.   

Für Gebührenkalkulationen wird auf das Kalkulationsverfahren „SiegFried“ des IKH verwiesen.

4. Gewährleistung

Das IKH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Datenverarbeitung. Für Fehler jeglicher Art im Programm oder im Versand wird nicht gehaftet.  Jeglicher Schadensersatz ist ausgeschlossen.

5. Datenprüfung

Die Richtigkeit der Daten wird nicht geprüft. Die relative Plausibilität der Daten wird nur in einer großen Bandbreite geprüft, ohne Gewährleistung.

6. Durchführungszeit

Das Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft behält sich vor, die Auswertung und den Versand der Ergebnisse im Rahmen seiner Betriebsabläufe vorzunehmen.  Es kann zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.   Termine für die Zusendung von Auswertungen werden nur eingehalten, wenn sie zuvor schriftlich incl. Email-Verkehr vereinbart wurden.

7. Umfang und Art der Auftragserfüllung

Durchführung, Umfang und Art der Auftragserfüllung sind dem Auftraggeber über das Internet bekannt. Er kann sowohl die Geschäftsbedingungen einsehen, als auch ein Beispiel der Dateneingaben und ein Beispiel einer Auswertung.

8. Durchführung

Das IKH ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages Dritter sachverständiger Personen zu bedienen.

9.  Vertraulichkeit

Das IKH verpflichtet sich, alle Dateneingaben vertraulich zu behandeln und nicht außerhalb der Auftragsbearbeitung namentlich weiterzugeben
 
Das IKH wird alle eingehenden Daten bis zur Auftragsabwicklung speichern.  Die Auswertungen werden für Zwecke der Erstellung anonymisierter Vergleichskennziffern gespeichert.  Eine weitere Datenverwendung erfolgt nur in anonymisierter Form.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur mit Einwilligung der betreffenden Personen gespeichert. Durch Bestätigung der Eingaben und das Absenden online erklärt sich der Nutzer damit einverstanden.
Personenbezogene Daten werden vom IKH nicht weitergegeben.

11. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Er stellt dem Institut per Internet alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Daten vollständig zur Verfügung.

12. Vergütung

Die Vergütung des IKH beträgt für eine Standardauswertung der Eingabedaten 37 Euro mit Versand der Auswertung per Email.
Für eine weitere Auswertung des gleichen Auftraggebers innerhalb von 10 Tagen werden 10 Euro berechnet.
Für eine Auswertung mit Papierausdruck und Postversandt werden zusätzlich 10 Euro berechnet.
Die Rechnungsbeträge werden 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.  Für eine Mahnung werden 10 Euro berechnet.

13.  Beendigung des Vertrages

Der Vertrag endet durch Versand der Auswertungen durch das IKH, gleichgültig ob per Email oder per Postversand.

14.  Versand der Ergebnisse

Das IKH versendet an die vom Auftraggeber übermittelte Adresse. Das IKH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Auswertungen bei der genannten Adresse ankommen.

15. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
Sofern eine der genannten Bestimmungen rechtlich unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für evtl. vorhandene Regelungslücken.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Helsa.
Gerichtsstand ist Kassel.

 

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterZurück