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Baumgräber
Baumgräber - Betriebswirtschaftliche Handhabung und Gebührenkalkulation
Ein Erfahrungsbericht des Instituts für Kommunale Haushaltswirtschaft
Diplom Ökonom Eberhard Goebel
Unter "Baumgräber" werden nachfolgend alle Grabtypen zusammengefasst, die auch unter anderen Bezeichnungen anzutreffen sind: Friedpark, Friedhofswald, Waldgrab, Baumparkgrab, Ruhebaum, Freundschaftsbaum, Familienbaum, Rosengräber, Strauchgräber, Themengräber, Gemeinschaftsbaum, Friedwald
Die Gebührenkalkulation für Baumgräber kann ähnlich wie die Kalkulation von Urnengräbern erfolgen. Auch bei Urnengräbern gibt es verschiedene Berechnungsmethoden. Für jedes Grabnutzungsrecht müssen einige Daten zugeordnet bzw. definiert werden. In Abhängigkeit von der Zuordnung zum Normalgräberfeld oder zu einem Nebengrabfeld sind dies die Fläche je Grab oder je Nebengrabfeld, die Dauer und Anzahl je neu vergebenes Nutzungsrecht, Anzahl der beantragten Verlängerungsjahre, Bestandsmengen sowie die monetären Daten zu Kosten der Gräberfelder.
Baumgräber gehören zur Gruppe der Themengräber.
- Themengräber haben einen Bezug zu einem bestimmten Gestaltungsmerkmal (Bäume)
- Themengräber sind als Grabtypen in separaten Nebengrabfeldern (abgrenzbare Gelände) oder als Teil von Normalgräberfeldern definierbar.
- Themengräber können sowohl Namensgräber, halbanonyme Gräber oder anonyme Gräber sein.
Baumgräber sind solche Grabtypen, deren wichtigstes Gestaltungsmerkmal Bäume sind. Sie haben keine Einfassungen. Es können Namensgräber, halbanonyme oder anonyme Gräber sein. Die Bäume können bereits vorhanden sein oder vom Nutzungsrechtsinhaber gemäß einer Gestaltungsrichtlinie gepflanzt werden. Die Pflichten und Kostenübernahmen zur Unterhaltung der Bäume werden in der Satzung geregelt. Die Grundflächen sind zumeist Rasenflächen, die vom Friedhofsträger unterhalten werden. Die Verkehrssicherungspflicht bleibt beim Friedhofsträger.
Baumgräber lassen sich vorab in zwei Gruppen unterteilen:
Waldgräber: Innerhalb eines separaten Geländes (Nebengrabfeld), das einem Wald ähnlich ist (natürlicher Waldboden, häufig bestehende Waldparzellen), werden Gräber angelegt.
Baumgräber auf Friedhöfen: Neuanlage von Baumpflanzungen oder Nutzung von bestehenden Bäumen innerhalb des üblichen Friedhofsgeländes in Nebengrabfeldern oder im Normalgräberfeld.
Baumgräber - Typenübersicht
Reihengrab innerhalb des Nebengrabfelds mit vorhandenem Baumbestand ohne Baumzuordnung
Reihengrab im Wurzelbereich eines vorhandenem Baumes als Anteil von mehreren anderen Nutzern des Baumes. "Fremde Nachbarn"
Wahlgrab als Nutzungsrecht an einem vorhandenem Baum. Mehrere Grabstellen je Nutzungsrecht bzw. je Baum.
Wahlgrab als Nutzungsrecht an einem zu pflanzendem Baum. Mehrere Grabstellen je Nutzungsrecht bzw. je Baum
Einzeldefinitionen:
Reihengrab ohne Baumzuordnung
Dieser Grabtyp ist eine Grabstelle innerhalb eines Nebengrabfeldes, der durch den Bestand von Bäumen gekennzeichnet ist. Die Grabstellen werden innerhalb des Geländes (bspw. eines natürlichen Walds) angelegt, ohne Zuordnung zu einen bestimmten Baum. Die Unterhaltung des Geländes incl. Bäumen obliegt dem Friedhofsträger. Es kann je Grabstelle ein kleines Grabmal errichtet werden oder an einer zentralen Stelle kann der Name als einer unter vielen eingebracht werden oder die Grabstelle ist anonym.
Als Kostenträger/ Gebührentatbestand / Überlassungsrecht gilt:
1 Stelle innerhalb eines Nebengrabfelds
Die Kalkulation von Kostensätzen erfolgt analog eines Nebengrabtyps
Reihengrab mit Baumzuordnung
Dieser Grabtyp ist eine Grabstelle innerhalb eines Nebengrabfeldes oder des Normalgräberfelds, das durch den Bestand von Bäumen gekennzeichnet ist. Als Bezugspunkt gilt ein Baum, in dessen Wurzelbereich mehrere Urnen beigesetzt werden können. Die Unterhaltung des Baumes und der Flächen des Wurzelbereichs obliegt dem Friedhofsträger.
Die Grabstellen sind als Reihengrabstellen voneinander unabhängig ("Fremde Nachbarn"). Es kann je Baum ein kleines Grabmal errichtet werden oder am Baum kann ein kleines Schild angebracht werden, wo die Daten der dort beigesetzten Verstorbenen eingebracht werden können (halbanonym). Sofern der Grabtyp als Teil des Normalgräberfelds gerechnet werden soll, bedarf es der Spezifikation einer Fläche je Reihengrab.
Als Kostenträger/ Gebührentatbestand / Überlassungsrecht gilt:
1 Stelle innerhalb des Wurzelbereichs eines Baumes
Sofern diese Gräber einem Nebengrabfeld zugeordnet werden, können sie analog eines Nebengrabtyps kalkuliert werden. Sofern diese Gräber dem Normalgräberfeld zugeordnet werden können sie analog eines Urnenreihengrabes kalkuliert werden (ggf. unter Einbezugs eines Pflegeintensitätsfaktors und spezifischer Investitionskosten)
Wahlgrab eines vorhandenen Baumes
Die Dieser Grabtyp ist ein Familiengrab innerhalb eines Nebengrabfeldes oder des Normalgräberfelds. Als Bezugspunkt gilt ein Baum, in dessen Wurzelbereich mehrere Urnen beigesetzt werden können. Der Baum bzw. der Wurzelbereich des Baumes gilt als verlängerbare Wahlgrabstätte, worin nach Wahl des Nutzungsberechtigten die Grabstellen belegt werden.
Die Unterhaltung des Baumes wird in der Friedhofssatzung geregelt, sie obliegt gewöhnlich dem Friedhofsträger. Die Pflege der Flächen des Wurzelbereichs obliegt dem Friedhofsträger. Es kann je Baum ein kleines Grabmal errichtet werden oder am Baum kann ein kleines Schild angebracht werden, wo die Daten der dort beigesetzten Verstorbenen eingebracht werden können (halbanonym).
Als Kostenträger/ Gebührentatbestand / Grabnutzungsrecht gilt:
1 gesamter Wurzelbereichs eines Baumes
Sofern der Grabtyp dem Normalgräberfeld zugeordnet wird, bedarf es der Spezifikation einer Fläche je Baum / Wurzelbereich bzw. je Kostenträger / Gebührentatbestand. Er kann analog einer Urnenwahlgrabstätte kalkuliert werden (ggf. unter Einbezugs eines Pflegeintensitätsfaktors und spezifischer Investitionskosten)
Wahlgrab eines zu pflanzenden Baumes
Die Beschreibung gilt wie bei einem Wahlgrab eines vorhandenen Baums mit folgenden Ergänzungen:
Der Nutzungsberechtigte hat mit dem Erwerb des Nutzungsrechts das Recht und die Pflicht, auf einer vorbestimmte Fläche einen Baum auf seine Kosten zu pflanzen bzw. pflanzen zu lassen. Die zulässige Baumart wird in der Satzung geregelt. Die Unterhaltung des Baumes wird in der Friedhofssatzung geregelt (Wahlweise vom Grabnutzungsberechtigten oder vorzugsweise vom Friedhofsträger).
Als Kostenträger/ Gebührentatbestand / Grabnutzungsrecht gilt:
1 geplanter Wurzelbereichs eines Baumes
Sofern der Grabtyp dem Normalgräberfeld zugeordnet wird, bedarf es der Spezifikation einer Fläche je Baum / Wurzelbereich bzw. je Kostenträger / Gebührentatbestand. Er kann analog einer Urnenwahlgrabstätte kalkuliert werden (ggf. unter Einbezugs eines Pflegeintensitätsfaktors und spezifischer Investitionskosten)